Neuigkeiten bezüglich Umzug und Lagerung

Was versteht man unter einer Haushaltsauflösung?

by Zack Carroll

Die Haushaltsauflösung, auch Wohnungsauflösung, ist eine Wohnungsräumung, die den Dachboden, den Keller und den Hausrat des Wohnungsmieters oder -eigentümers einschließt. Der Wohnungsinhaber beendet die Haushaltsführung. In der Volkswirtschaftslehre wird eine Haushaltsauflösung als Abgang bei den privaten Haushalten verbucht.

Werden bei der Haushaltsauflösung wertlose oder unbrauchbare Gegenstände entsorgt, nennt man das Entrümpelung. Meist befindet sich wertloser Hausrat oder Sperrmüll darunter.

Gründe für die Auflösung von Haushalten

Solch eine Auflösung des Haushalts kann aus verschieden Anlässen erfolgen, zum Beispiel in Todesfällen, bei Zwangsräumungen oder bei Umzügen in ein Altenpflegeheim oder bei einem Daueraufenthalt in der Psychiatrie. Auch Auswanderungen oder langfristige Haftstrafen können Gründe sein.

Der Ablauf

Die Auflösungsarbeiten erfolgen durch den Hausratseigentümer, den Wohnungsbesitzer oder durch Drittpersonen. Dazu ist es möglich eine diesbezügliche Verfügung innerhalb einer Vorsorgevollmacht auszustellen. Die Auflösung kann auch von einem Fachbetrieb für Entsorgung ausgeführt werden. Karitative Einrichtungen helfen ebenfalls dabei.

Guter und wertvoller Hausrat kann vor der Entrümpelung gespendet werden.

Im Falle einer rechtlichen Betreuung ist der Betreuer für eine Auflösung zuständig, wenn sie notwendig ist und der Bereich Wohnen zu seinen Aufgaben zählt. Wenn der Betreuer den Wohnungsinhaber in einer Einrichtung unterbringen will, muss er über das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügen. Geschäfte, die den Haushalt betreffen wie Verkauf von Gegenständen oder der notwendige Neukauf von Gegenständen bedürfen der Zuständigkeit für Angelegenheiten des Vermögens.

Sachwerte dürfen zum Verkauf angeboten werden. Höherwertige Antiquitäten oder Kunstgegenstände erfordern möglicherweise einen fachkundigen Gutachter. Zum verwertbaren Vermögen zählt auch Grundeigentum wie die Eigentumswohnung oder das Haus, in welchem sich der aufgelöste Haushalt befand.

Mietverhältnisse sind nach der Auflösung zu kündigen. Dazu braucht der Betreuer die Genehmigung vom Betreuungsgericht. Der Wohnraum muss geräumt und dem Vermieter übergeben werden. Unter Umständen müssen noch Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchgeführt werden. Strom-, Energie- und Telefonverträge müssen gekündigt werden.

Mit der neuen Unterbringung muss ein Mietvertrag oder ein Pflegeheimvertrag geschlossen werden. Der 6Betreuer braucht dazu ebenfalls die Genehmigung vom Betreuungsgericht. Wenn der zu Betreuende es sich wirtschaftlich leisten kann, kann auch eine Immobilie neu gekauft werden. Diese muss eventuell nach den Bedürfnissen des zu Betreuenden eingerichtet werden, zum Beispiel barrierefrei. Gegebenenfalls sind auch neue Einrichtungsgegenstände oder Möbel notwendig.

Welche Kosten fallen an?

Der Hausratseigentümer trägt die Kosten der Auflösung. Im Todesfall gehen sie auf die Erben über.

Die Kosten sind von der Entsorgungsmenge, der Anfahrtsstrecke, der Objektlage und dem Zugang zum Objektinneren abhängig. Die Art der Entsorgungsgüter ist auch wichtig, denn die Kosten der Entsorgung sind je nach Abfallart verschieden. Es ist eine übliche Vorgehensweise den Wert noch gut erhaltener und verkäuflicher Gegenstände von diesen Entsorgungskosten zu subtrahieren.

Um eine Kalkulation der Kosten aufzustellen, wird das Objekt vor der Auflösung besichtigt.

Falls der Wohnungsinhaber die Entsorgungskosten nicht tragen kann, kann im individuellen Einzelfall der Grundsicherungsträger die Kosten übernehmen. Dafür muss beim zuständiger Träger ein Antrag gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie bei Ihr Helferchen Entrümplung & Haushaltsauflösungen Hannover.

Teilen